Das lässt sich wohl nicht so pauschal beantworten. Es kommt nämlich sehr darauf an, WAS dieses Etwas ist, welchen WERT das Etwas hat und WO dieses ETWAS seinen Ursprung hat.
Privatpersonen sind immer anders zu behandeln, als gewerbeliche Handelsbeteiligte, bestimmte Waren sind auch innerhalb der EU nicht unbegrenzt oder zollfrei einführbar und, und, und...
Wenn Dir ein Privatmensch in GB beispielsweise eine englische Kaffeekanne im Paket schickt, kräht sicherlich kein Hahn danach. (Auch im Handelsverkehr innerhalb der EU sind meines Wissens die meisten Waren, die ihren Ursprung innerhalb der EU haben frei von Zollzahlungen.) Wenn Du allerdings eine Ming-Vase ;-) oder einen Orientteppich kaufst, kannst Du damit rechnen, dem Deutschen Zoll eine "Ursprungserklärung" vorlegen zu müssen.
Am besten Du schaust mal unter:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/f0_freier_verkehr/d0_zollfr_vzb/b1_befr_gemrecht/a1_zollbefrvo/n0_geringwertige_sendungen/index.html
Oder rufst einfach mal beim nächstgelegenen Hauptzollamt an und lässt Dir telefonisch Deine spezielle Frage beantworten.